Förderung Elektroauto
Das Wichtigste in Kürze für eine Förderung der Wallbox.
- Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
- Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
- Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
Antrag stellen ab 24.11.2020 möglich
Ihre Förderung beantragen Sie, bevor Sie Ihre Ladestation (z. B. Wallbox) bestellen. Den Antrag können Sie ab 24.11.2020 stellen.
Förderung einer Elektroauto Ladeeinrichtung ( Wallbox ) ist je nach Bundesland verschieden und möglich.
Die passende Wallbox und auch die fachmännische Instalation erhalten Sie von uns.
Auch für den grünen Strom können wir sorgen.
Die Wallbox darf eine Ladeleistung nur bis zu 11 KW haben.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen.
Solch eine Zusammenarbeit hat Zukunft.
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Maßnahmen: Link
Alle Elektroauto relevanten Angaben haben wir hier zur Info gesondert aufgeführt: Alle Angaben hinter dem o.g. Link.
- Verdoppelung des Anteils des Umweltbonus von der BAFA. Bei Fahrzeugen unter 40.000€ netto Basispreis von 3.000€ auf 6.000€. Das bedeutet: 3.000€ netto vom Hersteller und 6.000€ zusätzlich vom Staat, was zusammen 9.480€ +100€ für AVAS wären. Bei Elektroautos über 40.000€ netto bis 65.000€ netto wird die Förderung von 2.500€ auf 5.000€ erhöht, zusätzlich zu den 2.500€ Netto vom Hersteller. Gleiches gilt auch für Plug-in Hybride, welche in der Bafa-Liste aufgeführt werden. Leider wissen wir bis jetzt nur, dass die Erhöhung bis zum 31.12.2021 befristet ist. Die Förderung gilt rückwirkend für alle Zulassungen ab 4.6.2020
- KFZ Steuersenkung und Verlängerung der Befreiung. Die KFZ-Steuerbefreiung galt auf 10 Jahre bis zur Zulassung 31.12.20. Nun ist diese bis zu einer Zulassung zum 31.12.2025 verlängert und gilt bis zum 31.12.2030. Das heißt wenn Sie 2025 ein Fahrzeug zulassen, gilt die Befreiung noch bis 2030 also noch 5 Jahre. Zusätzlich soll die KFZ-Steuer anhand der CO 2 -Emissionen pro km besteuert werden und ab 95g CO2 /km steigen.
Senkung der gesetzlichen MwSt. von 19 auf 16%, gültig von Juli bis Dezember 2020.
Bitte beachten Sie , diese gilt immer erst ab Erhaltung der Leistung! Das heißt, wenn das Fahrzeug geliefert wird bzw. erhalten. Lieferdatum gleich Rechnungsdatum ab dem 01.07.2020. Wenn Sie vor dem 1 .Juli bestellen, steht im Kaufvertrag der Preis mit der jetzigen gültigen 19% MwSt. Bei Auslieferung ab dem 01.07.2020 die ermäßigte Umsatzsteuer von 16%. Die Ermäßigung gilt bis einschließlich den 31.12.2020
Interessant sind hier die Bestellfahrzeuge, welche innerhalb der nächsten 6 Monate verfügbar sind!
Einzelne Bundesländer haben verschiedene Förderprogramme für eine Ladeinfrastruktur aufgelegt. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Die Ladeeinrichtung muss öffentlich sein, hierbei gilt die 24/7 Regelung. Der Ladestrom muss aus “ grünen Strom“ bestehen. Der Zugang zum Ladestrom muss für jeden zugänglich sein (International). Die Walbox muss eichrechtskonform sein. Hört oder liest sich alles kompliziert und schlimm an. Ist es aber nicht. Zum einen haben wir Wallboxen die sind eichrechtskonform und unser Backandsystem regelt für Dich alles im Hintergrund. Also, wenn Du eine Wallbox für private zwecke planst, überdenke den öffentlichen Zugang zur Ladestation. Und schon könntest Du eine Förderung bekommen und eventuell etwas dazuverdienen.
Das beste ist: Wir machen das alles für Dich
Solch eine Zusammenarbeit hat Zukunft. kontakt ( at ) ladepunkte24.de