Abrechnung von Elektroauto als Dienstwagen.
Privates Aufladen des Elektrodienstwagens: Finanzamt erlaubt pauschalen Auslagenersatz
Wird dem Arbeitnehmer ein ihm auch zur privaten Nutzung überlassenes E-Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt und lädt dieser zuhause zu seinen Lasten auf, müssten deshalb eigentlich Aufzeichnungen geführt werden. Erforderlich ist dazu regelmäßig ein Einzelnachweis der Kosten, am besten mit einer geeigneten Wallbox welche einen Energiezähler hat und auch die Ladedaten abrechnen kann. Erforderlich sind Aufzeichnungen für einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum, hierfür reichen drei Monate.
Dies verursacht jedoch nur sehr geringe Kosten - denn das Dienstwagen Abrechnungssystem läuft webbasierend, vorausgesetzt die Wallbox verfügt über die geeigneten Schnittstellen.
- Energiezähler
- Schnittstelle für ein Abrechnungssystem
- Internetzugang
- Zugangskontrolle
Die steuerlichen Vorteile eines Elekto-Autos
Nutzen Angestellte ihren Elektro-Dienstwagen zudem privat, stellt dies für diese einen finanziellen, einen sogenannten geldwerten Nutzen dar. Bei einem Elektroauto ist das ein Vorteil, welcher mit 0,5 % des Bruttolistenpreises besteuert wird.
Weitere Informationen zu den steuerlichen Richtlinien erhalten Sie vom Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.
Wir haben die geeignete Schnittstelle für die Abrechnung von Elektroauto Dienstwagen.